fabalingen220605

 

                 

 

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Dieser Brief wurde von mir persönlich auf dem Briefbogen des Finanzierungsvermittlers geschrieben. Die Namen der betroffenen Personen habe ich entfernt und durch "XXX" ersetzt.

 

 

 

Finanzamt Balingen
Herren Heck und Griese und Frau Kost                               Verteiler:
                                                                                        Herr "XXX"
                                                                                        Eheleute "XXX"

72334 Balingen                                                                  Reutlingen, 22. Juni 2005

 

 

 

Steuer-Nr. 53437/06...
Aktenzeichen: 53605/41605 SG: AG 43 / Vollstreckungsankündigung mit Drohung
Kunden: xxxx / Hausfinanzierung und Eigenheimzulage
Jeder kann sagen das ist mir egal - speziell ein Mitarbeiter des Finanzamtes

 

Sehr geehrte Frau Kost, sehr geehrter Herr Griese, sehr geehrter Herr Heck,

als Anlage erhalten Sie einen Darlehensvermittlungsauftrag vom 28. Juli 2003 der "XXX" zu unserer Legitimation. Mit diesem Auftrag wurden wir von den Eheleuten "XXX" beauftragt ein Darlehen zu vermitteln. (siehe Anlage)

 

Als Mehrheitsgesellschafterin der "XXX" hat Frau "XXX" die Geschäfte der "XXX" - die zum Ende April 2005 aufgelöst wurde - übernommen.

Sie als Staatsdiener haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten, dies bitten wir Sie sich bewusst zu machen. Was es heisst, in der heutigen Zeit selbständiger Unternehmer zu sein ist Ihnen offensichtlich nicht bewusst, sonst würden Sie sich nicht so stur verhalten wie es uns geschildert wurde.

Wir hören aber gerne beide Seiten um uns ein objektives Bild der Situation machen zu können.

Eigenheimzulage

Die Eigenheimzulage der Familie "XXX" beläuft sich auf € 1.250 pro Jahr + je Kind € 800,--. Aus diesen Daten errechnet sich bei 8-jähriger Laufzeit ein Gesamtbetrag der Eigenheimzulage in Höhe von € 22.800,--. Im Fall "XXX" wurde die Eigenheimzulage in abgezinster Form - von der Bank zwischenfinanziert - in die Finanzierungsberechnung mit eingebunden, d. h. die Bank gibt sofort ein Darlehen über die zukünftig eingehende Eigenheimzulage in Höhe von ca. 70 % der gesamten Eigenheimzulage. Unter diesen Voraussetzungen wurde in die Finanzierungsberechnung ein sofort fliessender Betrag in Höhe von € 15.960,-- eingebaut.

Steuerschuld

Aufgrund der beim FA vorhanden Steuerschuld (Aufstellung vom € 8.12.2004 / € 17.598,19) kam diese eingeplante Eigenheimzulage nicht zur Auszahlung, sondern wurde von Ihnen beschlagnahmt. Damit sind die ursprünglich zugrundegelegten Finanzierungsvoraussetzungen wesentlich verändert. U. a. aus diesem Grund haben die Eheleute "XXX" ein gewaltiges Problem am Hals.

Verantwortungsvolles Verhalten

Genau hier gibt es für diesen oder jenen Beteiligten am ganzen Geschehen die Möglichkeit, sich auf seine Vorschriften zu berufen und zu sagen ich kann nicht bzw. mir sind die Hände gebunden. Menschlichkeit bleibt so auf der Strecke! Jeder kann sagen "Selber Schuld hätte man" oder "Ich tue nur meine Pflicht". Doch so einfach ist die Sachlage nicht, denn ein Teil des Darlehens ist schon seit langem ausbezahlt und das Haus ist gekauft.

Langer Rede kurzer Sinn, man kann die ganze Angelegenheit nicht ohne Weiteres rückabwickeln, ohne dass der Familie "XXX" ein gewaltiger finanzieller Schaden entsteht, der sich heute schon abzeichnet.

Deshalb sind wir alle gefordert - auch die Mitarbeiter des Finanzamtes - diesen Fall, auch wenn verschiedene Dinge nicht richtig liefen - eben genauso wie bei Herrn Eichel, bei dem auch nicht alles richtig läuft. Heisst es nicht, dass jeder vierte Steuereuro als Zins an die Banken fliesst? - so abzuwickeln, dass Schaden von den Menschen gewendet wird.

Unser Vorschlag

Sie rücken gemeinsam von Ihrem "LmaA-Standpunkt" ab und prüfen diesen Vorgang nochmals erneut im Hinblick darauf, dass Eigenheimzulage zur Finanzierung der Eigenheimzulage gedacht ist und nicht zur Begleichung von Steuerschulden. Unter dieser Voraussetzung wird die Eigenheimzulage in voller Höhe der finanzierenden Bank zur Verfügung gestellt die den Gesamtbetrag in abgezinster Form als Darlehen zur Verfügung stellt. Dieses Darlehen beläuft sich gem. o. g. Berechnung auf rd. Euro 15.960,--. Fam. "XXX" tritt aus diesem Darlehen, das ursprünglich zu 100 % für die Finanzierung vorgesehen war einen Betrag in Höhe von €10.000,-- als Zahlung auf die Steuerschuld sofort an Sie ab. Den verbleibenden Betrag in Höhe von € 5.960,-- kann Fam. "XXX" zur Bezahlung der Verbindlichkeiten aus dem Hauskauf verwenden. Das ist zwar nicht der Weisheit letzter Schluss, würde aber auf jeden Fall zu einer sofortigen Entspannung der finanziellen Situation führen.

Wir bitten Sie nun eindringlich, sich diesem Vorgang und unserem Vorschlag nochmals anzunehmen und diesen ausführlich und vor allem kurzfristig auf Durchführbarkeit zu prüfen, bevor großer Schaden entstanden ist.

Wenn wir alle mit "good will" an die Sache herangehen ist eine Lösung möglich, da sind wir uns 100 %ig sicher. Wir rechnen mit Ihrem guten Willen, denn die Steuerschuld existierte nicht deshalb weil man nicht zahlen wollte, sondern weil man nicht konnte und vielleicht auch noch wegen irgendwelchen unternehmerischen Nachlässigkeiten die zukünftig aber in Ordnung gebracht werden.

Von der finanzierenden Bank wurde mir heute eine Antwort für Freitag zugesagt, vielleicht ist es auch Ihnen möglich, uns so kurzfristig eine positive Antwort zukommen zu lassen. Für Ihre Bemühungen und Ihr Entgegenkommen bedanken wir uns schon heute recht herzlich.

 

mit freundlichen Grüssen

"XXX"

 

 

Hans W. Bader

Anlage

 

PS: Wenn Sie andere Vorschläge haben wie dieser Fall zu einem guten - weil mach- und verantwortbaren - Ende geführt werden kann, herzlich willkommen.

 

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